Meldeportal KV264
So einfach kann es für Städte und Kommunen sein, Meldungen bei den Krankenkassen abzugeben: Einfach online anmelden und loslegen.
Das Meldeportal KV264 für Meldungen der Städte und Kommunen
Einfach, sicher, effektiv
Wer übernimmt die Behandlungskosten für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, zum Beispiel für Arbeits- und Erwerbslose ohne Krankenkassenmitgliedschaft, für weitere Hilfeempfänger und Asylbewerber? Paragraf 264 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) sieht vor, dass die Krankenkassen dafür aufkommen müssen, wenn eine Landesbehörde sie dazu auffordert. Die Patienten bekommen dafür auch eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) ausgestellt, damit Ärzte, Therapeuten oder das Krankenhaus ihre Leistungen mit der jeweiligen Krankenkasse abrechnen können.
Der Datenaustausch zwischen den Landesbehörden – meistens den Kommunen oder Städten – sowie den Krankenkassen ist bisher oft papiergebunden erfolgt. Das verzögert die Bearbeitung und birgt potenziell Fehler bei der Übertragung auf oder vom Papier.
Das Meldeportal KV264 – benannt nach dem Paragraphen – ermöglicht die schnelle, elektronische Meldungsverarbeitung zwischen Städten bzw. Kommunen und den Krankenkassen. Anwender der Städte und Kommunen können mit KV264 elektronisch Meldungen an die Krankenkasse schicken.