Gute Nachrichten für Software-Ersteller (und Arbeitgeber): Damit die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen korrekt abläuft, sind aktuelle Stammdaten und Abrechnungsgrößen das A und O. Bisher mussten diese Daten aus mindestens vier Quellen abgerufen werden. Dieses Zusammentragen gehört nun der Vergangenheit an.
Stammdatendatei spart Ihnen Zeit
Sie enthält grob gesagt diese vier Datenquellen:
- Allgemeine Entgeltabrechnungsgrößen
- Stammdaten der verschiedenen Träger der Sozialversicherung
- Trägerspezifische Abrechnungsgrößen
- Dienststellenverzeichnisse der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Wer es ganz genau wissen möchte, kann es auf gkv-ag.de nachlesen. Hier finden Sie die Gemeinsamen Grundsätze nebst einer Beschreibung der Stammdatendatei.
Die Stammdatendatei liefert nicht nur das, was bisher (und immer noch) die Beitragssatzdatei beinhaltet. Sie enthält nun auch die Stammdaten der Unfallversicherungen und Berufsständischen Versorgungswerke sowie die Dienststellenverzeichnisse der BA.
Darüber hinaus wurden die allgemeinen Abrechnungsgrößen erweitert. Während bisher beispielsweise nur Daten rund um den allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung erfasst wurden, enthält die Stammdatendatei auch weiterführende Angaben beispielsweise zum Beitragssatz der Pflegeversicherung, zur Insolvenzgeldumlage oder auch dem Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung oder zu den verschiedenen Beitragsbemessungsgrenzen.
Das sind alles Daten, die bisher Softwareersteller oder sogar Arbeitgeber einzeln zusammentragen mussten und die sie jetzt einer verlässlichen Quelle entnehmen können. Denn die Träger der sozialen Sicherung stellen sicher (auch wenn keine Gewähr übernommen wird), dass die Daten aktuell sind. Bei Änderungen an Beitragssätzen werden die Rechengrößen bereits vor Inkrafttreten in die Datenbank eingepflegt.
Achtung, Softwareersteller: Die Stammdatendatei löst die Beitragssatzdatei ab
Ab sofort können Sie die Stammdatendatei auf https://download.gkv-ag.de/ herunterladen. Die Verwendung erfolgt derzeit auf freiwilliger Basis – Software-Ersteller haben jetzt Gelegenheit, die Stammdatendatei in ihre Software zu integrieren. Erst ab dem 1. Januar 2025 ist die Stammdatendatei dann verpflichtend zu nutzen. Die Beitragssatzdatei wird noch bis Ende nächsten Jahres (31. Dezember 2025) aktualisiert und zur Verfügung gestellt, denn Software-Ersteller von Ausfüllhilfen und Zeiterfassungssystemen sind nicht verpflichtet, die neue Stammdatendatei einzusetzen.
Müssen Arbeitgeber auch etwas tun?
Wenn Sie eine zertifizierte Software für Entgeltabrechnung, Ausfüllhilfen und Zahlstellenabrechnung nutzen, müssen Sie gar nichts tun. Sobald Ihre Software in der Lage ist, diese Datei zu verarbeiten, können Sie von den obengenannten Vorteilen profitieren. Bis dahin können Sie die bestehenden Altdateien weiterverwenden.
Tipp: Mehr zur Stammdatendatei lesen Sie auch auf unserer Produktseite Stammdatendatei.
Bildquelle: Pexels, Fotograf Yan Krukau, Photo-ID: 7793185
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