Neues Antragsverfahren beim Trust Center
Gemäß der Gemeinsamen Grundsätze Technik nach §95 SGB IV für Zertifizierungsanträge gelten neue Anforderungen zur Identifizierung und Authentifizierung der Antragsteller beim ITSG-Trust Center.
Ablösung der schriftlichen Zertifizierungsanträge ab Juli 2023
Seit Anfang 2023 konnten die Antragsteller in einer Einführungsphase noch das alte oder schon das neue Antragsverfahren nutzen. Dies war abhängig von der verwendeten Software-Version. Fragen Sie bei Bedarf bei dem zuständigen Softwaresupport, ob die verwendete Software-Version das neue Antragsverfahren unterstützt. Nach der Einführungsphase wird seit dem 01.07.2023 nur noch das neue Antragsverfahren unterstützt und wir bitten dies zu berücksichtigen, da danach die schriftlichen Zertifizierungsanträge abgewiesen werden.
Eine ausführliche Beschreibung einer Beantragung nach dem neuen Antragsverfahren können Sie hier herunterladen. Weitere Informationen zum neuen Antragsverfahren finden Sie unter Zertifikat beantragen und Unterlagen zum Download.
Fragen? Unsere Hotline hilft Ihnen gern!
Wenn Sie Fragen zum neuen Antragsverfahren haben, wenden Sie sich eifach an unsere Hotline. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular oder wählen Sie die direkte Durchwahl zur Trust-Center-Hotline. Informationen zu beiden Kanälen finden Sie unter Kontakt & Support.
Bildquelle: Depositphotos, Bild-ID:5493286, Fotograf: akiyoko74
Neueste Blog-Beiträge
- Quereinstieg gelungen! Patrick erzählt von seinen ersten Monaten bei der ITSG
- Tarifentlohnung in der Pflege: Datenerfassung in einer bewährten Anwendung der ITSG
- GKV-Infoshop 2024: zu schnell vorbei!
- Die Stammdatendatei liefert mehr: Tagesaktuelle Daten aus einer Quelle
- Passe ich zur ITSG? Fünf Fragen, mit denen Sie der Antwort näher kommen.