Elektronische Leistungsbestätigung (eLB)

Einige gesetzliche Krankenkassen bieten ein Verfahren an, bei dem Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer ihre Leistungen von Versicherten digital bestätigen lassen können: die elektronische Leistungsbestätigung („eLB-Verfahren“). Bisher mussten diese Leistungen per Unterschrift bestätigt werden und in Papierform bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.
Weitere Informationen zum eLB-Verfahren finden Sie unter www.eleistungsbestaetigung.de.
Die ITSG unterstützt die Krankenkassen bei der Entwicklung dieses Verfahrens. Insbesondere hat die ITSG im Auftrag der Krankenkassen die Technische Anlage eLB („TA eLB“) und die Technische Anlage Abrechnung eLB („TA Abrechnung eLB“) entwickelt und betreibt einen Verzeichnisdienst. Hier wird aufgelistet, welche Krankenkassen das eLB-Verfahren für welche Leistungsarten anbieten und unter welchem Webservice Endpunkt das eLB-Verfahren bei ihnen genutzt werden kann („eLB-Kostenträgerverzeichnis“).
eLB-Kostenträgerverzeichnis

Im eLB-Kostenträgerverzeichnis finden Sie die Webservice-Endpunkte der an dem eLB-Verfahren teilnehmenden Krankenkassen. Außerdem finden Sie die Information, für welche Leistungsart die teilnehmenden Krankenkassen das eLB-Verfahren jeweils anbieten.

Die Datei liegt im XML-Format mit der Kodierung UTF-8 vor.

Für die Inhalte des eLB-Kostenträgerverzeichnisses sowie deren Aktualität sind die jeweiligen Krankenkassen verantwortlich.

Sie können sich hier das eLB-Kostenträgerverzeichnis im XML-Format herunterladen.

Nutzungsbedingung eLB-Verfahren

Die Nutzung des eLB-Verfahrens erfolgt nach Maßgabe der hierfür geltenden Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen eLB-Verfahren“)

Sie legen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung des eLB-Verfahrens fest. Sie gelten sowohl für die Krankenkassen, die das Verfahren elektronische Leistungsbestätigung anbieten als auch für die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, die das eLB-Verfahren nutzen.

Die Kenntnisnahme und Akzeptanz der jeweils aktuell gültigen Nutzungsbedingungen eLB-Verfahren durch die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer ist gemäß der technischen Anlagen zum eLB-Verfahren zwingende Voraussetzung für die Nutzung des eLB-Verfahrens.

Die Nutzungsbedingungen eLB-Verfahren finden Sie hier:

Link zur Nutzungsbedingung (PDF, 106 KB)

Schemata zum eLB-Kostenträgerverzeichnis

Die zum eLB-Kostenträgerverzeichnis zugehörigen Schemata können hier als zip-File heruntergeladen werden.

Link zum Schema (zip, 13 KB)

Elektronischen Leistungsbestätigung: technische Spezifikationen

eLB-Technische Anlagen

Die Nutzung des eLB-Verfahrens erfolgt gemäß Ziffer 5 der Nutzungsbedingungen eLB-Verfahren nach Maßgabe der Technischen Anlage eLB. Sie beinhaltet die technischen Informationen zum Prozess der elektronischen Bestätigung von Leistungen. Sie finden die TA eLB hier:

Link zur Technischen Anlage eLB (PDF, 500 KB)

Die Abrechnung von Leistungen, die im eLB-Verfahren elektronisch bestätigt wurden, erfolgt gemäß Ziffer 6 der Nutzungsbedingungen eLB-Verfahren nach Maßgabe der Technischen Anlage Abrechnung eLB. Sie beinhaltet die technischen Informationen zur Abrechnung der mit dem eLB-Verfahren elektronisch bestätigten Leistungen. Sie finden die TA Abrechnung eLB hier:

Link zur Technische Anlagen Abrechnung eLB (PDF, 550 KB)

eLB-FHIR-Profile

Um das eLB-Verfahren nutzen zu können, bedarf es einer Kommunikation zwischen dem jeweiligen Abrechnungssystem der Leistungserbringer:innen und dem Bestätigungs- bzw. Abrechnungssystem der Krankenkasse.

Die auszutauschenden Daten zwischen den beteiligten Systemen sind auf Basis des HL7 FHIR® Standards definiert. Sie finden die entsprechenden Profile hier:

eLB-FHIR-Profile (zip, 46 KB) 

Fragen, Anregungen oder Kritik zur technischen Umsetzung

Die technische Ausgestaltung des eLB-Verfahrens wurde bereits von mehreren Krankenkassen und Softwareanbietern erfolgreich implementiert.

Sollten Sie dennoch Fragen, Anregungen oder Kritik zur technischen Umsetzung haben, können Sie diese gerne in unserem github einbringen. Die im eLB-Kostenträgerverzeichnis geführten Krankenkassen werden diese dann entsprechend berücksichtigen.

Das github Repository zum eLB-Verfahren finden Sie hier.

Haben Sie Fragen zur Elektronischen Leistungsbestätigung (eLB)?
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