Intermediär für OSCI-Austauschverfahren
Für den geschützten digitalen Datenaustausch zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Behörden
Worum geht es?
Die gesetzlichen Krankenkassen sind per Gesetz verpflichtet, in bestimmten Verfahren Daten mit öffentlichen Behörden digital abzugleichen bzw. auszutauschen. Damit die hochsensiblen Daten der Versicherten dabei bestmöglich geschützt sind, kommt hier das OSCI-Verfahren zum Einsatz. Der GKV-Spitzenverband hat die ITSG beauftragt, einen OSCI Intermediär für das Verfahren XFamilie einzurichten und zu betreiben.
Was bedeutet OSCI?
OSCI steht für „Online Services Computer Interface“. Es handelt sich dabei um einen technischen Standard für den sicheren elektronischen Austausch von Daten in der öffentlichen Verwaltung. Mehr dazu erfahren Sie beim ITZ Bund.
Um welche Verfahren handelt es sich?
Derzeit geht es um zwei Verfahren: Zum einen ein Abgleich der Versichertenadressen mit den Meldebehörden („XMeld“-Verfahren), zum anderen eine Auskunft zu Mutterschaftszahlungen bei Anträgen auf Elterngeld („XFamilie“-Verfahren).
Laut Paragraph 217 des SGB V sind Krankenkassen verpflichtet, die postalische Adresse von Versicherten mit den Meldebehörden abzugleichen, bevor diese Versicherten eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten. Jedes Jahr werden ca. 20 Millionen neue eGKs ausgestellt. Um hier aktuelle, korrekte Adressdaten zu verwenden, ist ein Abgleich mit den Meldebehörden sinnvoll.
Und laut Paragraph 203 des SGB V sind Krankenkassen verpflichtet, den Elterngeldstellen Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Zeitraum Mutterschaftsgeld ausgezahlt wurde. Die Elterngeldstellen benötigen diese Informationen, wenn ihnen ein Antrag auf Elterngeld vorliegt. Voraussetzung für die elektronische Abfrage ist, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller dem zugestimmt haben. Andernfalls erfolgt die Abfrage wie bisher postalisch.
Prinzipiell ist es denkbar, dass zukünftig weitere Verfahren hinzukommen.
Intermediäre ermöglichen den geschützten Datenaustausch
Damit die sensiblen Daten von Bürgerinnen und Bürgern optimal geschützt sind, kommen sogenannte Intermediäre zum Einsatz. Das sind spezielle Softwareprodukte, die quasi wie ein elektronisches Postfach fungieren. Sowohl Sender wie auch Empfänger benötigen einen Intermediär, um verschlüsselt Daten in diesem elektronischen Postfach ablegen und austauschen zu können. Die Datenpakete sind dabei doppelt verschlüsselt – einmal für den reinen Versand und ein zweites Mal für die Bearbeitung des tatsächlichen Inhalts. Damit Verfahrensbeteiligten über Intermediäre Daten austauschen können, benötigen sie einen Eintrag im deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV). Die Intermediäre nutzen für die Kommunikation sowohl das Internet wie auch das Netz des Bundes (NdB).
Intermediär der ITSG
Die ITSG stellt den Verfahrensbeteiligten (Krankenkassen) von XFamilie eine elektronische Austauschplattform zur Verfügung: Den Intermediär.
Dabei steht der Datenschutz natürlich an erster Stelle. So gibt es für die ITSG als Intermediärs-Betreiber keinerlei Möglichkeit, Daten einzusehen, da diese ausschließlich verschlüsselt zwischen allen Verfahrensbeteiligten ausgetauscht werden.