Förderung von Selbsthilfe – digital und übersichtlich mit selbsthilfefoerderung.com

Ersatzkassen nutzen modularen Formularbaukasten der ITSG

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern schon seit Langem Selbsthilfegruppen, -kontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen. Allein 2023 stehen über 90 Millionen Euro für die Förderung der Selbsthilfestrukturen zur Verfügung. Damit die einzelnen Selbsthilfeorganisationen Fördergelder beantragen können, gibt es bisher vor allem beschreibbare PDFs, die man sich auf den Websites der Krankenkassen herunterladen kann. Neben der Beantragung von Fördermitteln (Projektförderung oder Pauschalförderung) gibt es auch noch Formulare für Mittelnachweise, damit die Kassen einen Beleg haben, wofür die Mittel verwendet wurden. Kurz und Knapp: Selbsthilfeförderung ist mit Verwaltungsaufwand verbunden.

Um diesen Aufwand zu reduzieren, hat die ITSG bereits 2020 im Auftrag des Verbands der Ersatzkassen (vdek) eine Website entwickelt: Unter selbsthilfefoerderung.com können die Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene Pauschalfördermittel beantragen. Seit dem Start des Webportals nutzen dies bereits über die Hälfte der Antragsteller auf Bundesebene und es werden jährlich mehr.

Relaunch des Portals: Mehr Funktionen und bessere Bedienbarkeit

Die ITSG hat das Portal im Herbst 2023 optisch und technisch in großem Umfang überarbeitet. Für das Förderjahr 2024 ist es nun auch möglich, Projektfördermittel bei den folgenden Ersatzkassen auf Bundesebene zu beantragen: Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit und KKH Kaufmännische Krankenkasse.

In diesem Zusammenhang wurde die Antragstellung vereinfacht und so können weitere Ausdrucke der Anlagen auf Papier entfallen. Alle Nutzenden finden hier übersichtlich eine Ansicht aller Formulare und Bewilligungsstände. Er oder sie kann jederzeit die Stammdaten aktualisieren, Anträge stellen oder Angaben zum Verwendungsnachweis einpflegen.

Modularer Formularbaukasten für die Kassen

Neben den Erleichterungen für Antragsteller hat sich viel im Hintergrund der Anwendung getan. Die für die Antragstellung notwendigen Formulare wurden grundlegend überarbeitet und haben enorm an Flexibilität gewonnen, da sie nun dynamisch zusammengestellt werden können. Denn mit dem modularen, flexibel einsetzbaren Formularbaukasten könnte jede Krankenkasse nach Bedarf ihre Formulare einfach individuell zusammensetzen und direkt einsetzen.

Alles aus einer Hand

Die ITSG bietet neben der Produktentwicklung, dem Hosting auch technischen 1st und 2nd Level Support für Antragsteller per E-Mail und Telefon an. Das Hosting findet in einem der drei eigenen hochsicheren Rechenzentren statt, die wir exklusiv für unsere Gesellschafter betreiben. Mehr dazu lesen Sie übrigens auf Über uns.

Sie haben Fragen? Gern!

Antragstellende können sich jederzeit melden:

  • Bei technischen Fragen nutzen Sie den Support der ITSG. Er ist telefonisch erreichbar unter 069 2474978-411, montags bis donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:30 Uhr, freitags von 9:00 bis 14 Uhr.
  • Bei Fragen zur Pauschalförderung (Verfahren allgemein oder Ihr konkreter Antrag) erreichen Sie den fachlichen Support des vdek montags bis mittwochs von 10 bis 12 Uhr unter 030 26931-1920.
  • Bei Fragen zur Projektförderung wenden Sie sich an die jeweilige Krankenkasse, hier die Kontaktdaten im Überblick (PDF).

Sie möchten ebenfalls Ihre Anträge zur Selbsthilfeförderung über das Portal verwalten? Dann melden Sie sich einfach bei uns!

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Weitere Informationen finden Sie auf der Website